K 2 - Äußerer Ring Worms

Zwischen der Nievergoltstraße (K 1) und der B 47 neu soll eine Verbindungsstraße gebaut werden. Sie ist Teilstück des Äußeren Ringes in Worms, der die B 47 neu mit der B 9 durch eine Umgehung der Innenstadt miteinander verbinden soll.
Für die Trassenführung wurdne 4 Varianten, unter Berücksichtigung der Anbindung der Vororte Leiselheim und Pfiffligheim sowie vorhandene Fußgänger -und Radverkehrsbeziehungen, entworfen. Grundsätzlich besteht bei allen 4 Varianten die Möglichkeit, ein Über- oder Unterführungsbauwrk im Bereich der Querung der DB-Strecke vorzusehen. Während bei einem Überführungsbauwerk einschließlich der Rampen das Landschaftsbild in erheblichem Maße beeinträchtigt wird, ist das Unterführungsbauwerk innerhalb des relativ offenen Naturraumes als die landschaftsbildverträglichere Lösung zu bewerten.
Westlich der Ortslage Leiselheim quert die Neubaustrecke die Bachaue der Pfimm. Geplante Hochwasserschutzmaßnahmen der Stadt Worms sind in die Planung integriert worden. Der Straßendamm es äußeren Rings zwischen Schlittweg und Anbindung Landgrafenstraße dient gleichzeitig als Hochwasserschutzwall.

Das neue Pfrimmbauwerk wurde für ein 100-jähriges Hochwasserereignis bemessen. Entsprechend der schalltechnischen Untersuchung sind im Bereich der Ortslagen Leiselheim und Pfiffligheim aktive Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen. Geplant sind Lärmschutzwälle mit einer Höhe von 2,00 m bis 3,50 m, die landschaftsgerecht gestaltet werden. Im Bereich der Anschlüsse an den Bestand Winzerstraße und Alzeyer Straße sind passive Lärmschutzmaßnahmen an Gebäuden erforderlich.

Größe Untersuchungsgebiet: 141 ha

Disziplinen

  • Straßen
  • Umwelt & Nachhaltigkeit

Gesellschaften

GRE German Rail Engineering GmbH

Auftraggeber

Stadtverwaltung Worms

Dauer

Von 2001 bis 2023

Standort

Worms (Rheinland-Pfalz), Deutschland

Projektleistungen

  • Machbarkeitsstudie
  • Objektplanung Verkehrsanlagen, HOAI Lph 1-4
  • Leistungsfähigkeitsberechnungen, Ermittlung der Verkehrsqualitäten
  • Schalltechnische Untersuchungim Rahmen der Lärmvorsorge nach 16. BImSchV
  • Landschaftspflegerischer Begleitplan einschließlich Koordination von Ausgleichsflächen, Faunistische Gutachten, Artenschutzgutachten (besonders und streng geschützte Arten)
  • Berechnung der Luftschadstoffe nach RLuS
  • Bürgerbeteiligungen

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